Recht/Mietwohnung

  • Hallo Leute,


    wir sind diese Woche in eine neue Wohnung gezogen und hier gibt es etwas Probleme mit dem Sat-Empfang.


    Wir wohnen in einer sehr schönen Gegend mit vielen Bäumen:-/da diese großen grünen Dinger fast überall im Weg sind haben wir jetzt eine kleine sechziger Schüssel außen an den Balkon montiert. Das ist die einzige Stelle, ein der überhaupt irgendein Signal ankommt. Leider sieht die Konstruktion ziemlich gewagt aus und gefällt unserem Vermieter nun überhaupt nicht (irgendwie verstehe ich es ja sogar, aber es geht halt nicht besser).


    Mein Vermieter meckert auch schon, und will, dass wir die Schüssel wieder entfernen, aber das ist wirklich der einzige Platz mit Empfang.


    Ich bin auf Sat angewiesen, damit ich die Dreambox benutzen kann; denn nur bei der Dreambox kann ich selbst mit dem Computer über das Web-Interface umschalten;Wobei mittlerweile habe ich gesehen, das die 500c in dieser Hinsicht auch funktioniert, aber ich weiß ich, ob das eine echte Alternative ist. Außerdem brauche ich die Anlage beruflich sozusagen als Weiterbildung, weil ich als Informatiker natürlich immer auf dem aktuellen Stand der Dinge sein muss, auch im DVB-Bereich (zumindest will ich wohl so argumentieren).


    Wie sieht das rechtlich aus? Habe ich da einigermaßen Chancen, meine Schüssel behalten zu dürfen? Wie könnte ich noch argumentieren?


    Wenn ich meine Schüssel so nicht behalten darf: gibt es eventuell vernünftige Indoor-Lösungen (vielleicht ist hinter einem Fenster noch eine Baum-Lücke). Oder: ist die 500c eine echte Alternative-gerade im Hinblick auf die Programm-Auswahl)?


    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
    - Chris

  • wenn nicht ausdrücklich im mietvertag (bzw hausordnung ö.a. mit der du dich mit unterschreiben deines mietvertages einverstanden erklärt hast) das anbringen von schüsseln untersagt ist kann dein vermieter dir mal an die füße fassen. das einzige was dir die schüssel noch madig machen kann ist die gemeinde/stadtverwaltung wegen des dorf/stadtbildes. im prinzip hast du sogar ein recht auf deine schüssel, wenn dir dein vermieter keinen kabelanschluss zur verfügung stellt. wenn du willst wälz ich morgen bzw heute mal die gesetze, aber ausm bauch heraus würd ich sagen, dass dir dein vermieter das net so ohne weiters untersagen kann-


    Ich grüße alle Eintracht Frankfurt Fans


  • Ach und der Balkon gehört zur Wohnfläche, da kannste eh fast alles machen, was Du willst.
    Würde mir so einen Standfuss mit Stange kaufen, den kann man auf die nötige Länge ankürzen, so das man ja schon fast (1 Stock) von unten nix mehr sieht.

    Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du. <br>
    Mahatma Gandhi

  • solange du die schüssel so anbringst das das haus nicht beschädigt wird sprich bohrungen etc. is dir das anbringen von einer schüssel auf dem balkon erlaubt hatte schonmal so einen fall und in letzter instanz für dem mieter kannst ja mal danach googlen

  • Hallo nochmal,


    danke nochmal für die Infos. Also: Kabel liegt im Haus an und auf der Dose hier in der Wohnung ist auch Saft (weiß auch nicht, wie das mit dem Bezahlen funktioniert, ich hab ja kein Kabelanschluß bestellt und bezahle auch nix dafür). Mit dem aufstellen mit Standfuß das klappt wohl nicht, denn die Schüssel ist *vor* dem Balkon (mit einem Ausleger, der an der Brüstung fest gemacht ist). Die Schüssel ist also auf jeden Fall sichtbar.


    Liebe Grüße
    - Chris

  • rein rechtlich iss es egal ob die schüssel sichtbar iss du darfst nur nichts beschädigen durch die anbringung und wenn du aus einem anderen land als deutschland kommst dann hast durch das grundgesetz das recht eine schüssel anzubringen nähmlich wegen informationsfreiheit

  • Nee, bin Deutscher. Die Argumente können also lediglich mein Beruf und meine Behinderung sein (zumindest fällt mir nix besseres ein). Die Schüssel ist schon montiert und dafür mußten natürlich auch Dübel gebort werden (allerdings nur ein Loch, der Rest wurde gequetscht), insofern könnte man die Substanz schlimmstenfalls schon als beschädigt betrachten. Die Montage hat allerdings eine professionelle Elektro-Installations-Firma gemacht.

  • Hi Thalon


    Mach Dir deswegen keine Sorgen. Du hast ein Recht auf Satempfang und Dein Vermieter kann Dir das nicht verbieten, ausser es steht ein Zusatz im Mietvertrag. Zudem musst Du Dir keine Argumente Einfallen lassen wieso Du über Satellit Fernseh gucken willst. Das ist ein Grundrecht.


    Gucke Dir mal die Europäische Menschenrechtskonvention an.


    http://www.ses-astra.com/marke…pfang%20lang%20230205.pdf


    Dieses kannst Du Deinem Vermieter zum lesen ausdrucken.


    Mein Vermieter wollte mir meine Schüssel in der Schweiz gerichtlich verbieten lassen, da habe ich ihm diesen Grundsatz Entscheid gefaxt und hatte so meine Ruhe und er hat sich die Gerichtskosten erspart.


    Cu, Babylon 7

  • Das hört sich ja zumindest alles sehr beruhigend an; danke! Im Mietvertrag steht jedenfalls zu dem Thema überhaupt nix (weder ausdrückliche Ergebnis noch ein ausdrückliches Verbot).


    Aber zu der europäischen Richtlinie: inwiefern ist die denn den deutsches Recht umgesetzt bzw. wie sieht das mit der aktuellen Rechtsprechung aus? Gibt es dazu noch mehr passende Urteile und gab es vielleicht eine Revision zum besagten Berliner Urteil?


    Ich war auch gerade auf der Seite von SES Astra und habe mich dort bezüglich der Rechtslage informiert. Einen Fehler habe ich wohl gemacht: ich hätte vorher eine schriftliche Duldungserklärung einholen sollen und bei Verweigerung klagen; dadurch, das ich die Schüssel vorher aufgestellt habe, habe ich natürlich keine Duldungserklärung. Wirkt sich das gegebenenfalls negativ aus?


    Als ich diesen Thread gelesen habe, hat sich das für mich irgendwie anders angehört!?! Dadurch war ich dann doch etwas verunsichert. Wie paßt das nun mit eurer Argumentation bezüglich "Recht auf Sat" zusammen?


    Liebe Grüße
    - Chris

  • Will ja jetzt keine negative Stimmung machen, aber wenn das Haus Kabelanschluss hat wir es echt schwer mit der Schüssel werden. Da kann dir dein Vermieter noch große Probleme machen. Vor allem wenn du so eine abenteuerliche Konstruktion hast.
    Bekannte von mir hatten mal ein Ähnliches Problem. Die mussten die Schüssel dann abbauen, weil mir dem Kabelanschluss die Versorgung mit Fernsehprogrammen gedekt ist. War für die übrigends sehr teuer mit Anwalts- und Gerichtskosten.

  • Wie gesagt, mit Kabel kann ich nix anfangen, weil ich dort nicht selbst umschalten kann (ich benutze immer das Web-Interface über Netzwerk und steuere meinen Laptop mit einer Spracherkennung). Die Kabel-Version ist ja allein schon von den digital zu empfangenen Programmen überhaupt nicht vergleichbar (und analog kann ich wie gesagt nicht gebrauchen, oder kennt ihr eine analoge Dreambox:-) )


    naja, ich sollte vielleicht am Montag mal in den Mieterschutzbund eintreten:-D

  • Hi,
    Tyr01 hat Rech!
    1.Wenn das haus einen Kabelanschluss hat, muss er dir in deinem Fall keine Schüssel mehr erlauben! Er braucht nur vor Gericht zu sagen - was wenn dann jeder eine solche Stellage vornimmt! das ist eine Gefährdung der Öffentlichkeit!
    2.Du kannst natürlich vor Gericht ziehen, aber im besten Fall einer Entscheidung, kann der Vermieter verlangen das die Montage durch eine Ausgewiesene Fachfirma Montiert werden muss!
    3.Wenn überhaupt bekommst du vor Gericht einen Zuspruch für eine Schüssel in der Größe von 60cm bis max. 75 cm.
    Eine Fachfirma wird vor der Montage die Signale Messen und wohl feststellen das sie bei dir keinen Empfang bekommen, und daher den Auftrag nicht erfüllen.
    Ende der Traum einer Schüssel! Fange mit dem Vermieter auf gar keinen Fall einen Streit an mit solchen Argumenten! dann gehe ich vor Gericht. Dann kannst du dir gleich eine neue Wohnung suchen! ist billiger!
    Du kannst nur gewinnen wenn du dich vernünftig mit ihm einigen kannst. Lege ihm Vorschläge vor oder versuche es wenigstens!
    Denke immer an eines! Gesetze hin und her das Haus gehört dem Eigentümer! Und was er will das macht er auch! Oder lässt du dir von deinem Nachbarn vorschreiben Was du auf deiner Dream machen sollst!


    Ps. Deine Argumente weshalb du eine Schüssel brauchst, solltest du ganz schnell vergessen! wenn du so anfängst hast du gleich eine Unglaubwürdigkeit! Damit bist du 15 Jahre zu spät.
    Und Ausländer haben nur Recht auf eine Schüssel für einen Informations- Kanal ihres Heimatsenders! ausschließlich Informationen ! Wenn ein Ita. seine Schüssel auf einen Italienischen Satelliten eingestellt hat, wo kein Informations- Sender vorhanden ist, darf er dieses auch nicht. Wenn er es nicht hat, und der Vermieter erkennt den Betrug, brauch der Vermieter dem Mieter auch in dem Fall keine Schüssel mehr erlauben.eine Schüssel auf Astra dürfen sie auch in dem Fall nicht haben.
    Nur eine Schüssel mit einem LNB auf einem Heimat Satelliten und nicht mehr! Und nur in der vertretbaren Schüsselgröße! Keine 120cm



    fertig

  • Hallo,


    es ist eine 60er Schüssel und diese wurde ja von einer ausgewiesenen Fachfirma angebracht. Der Installateur hat zunächst alle anderen Positionen getestet, die weniger sichtbar waren. Ich wäre ja sogar mit einer Gemeinschafts-Antenne auf dem Dach einverstanden. Oder mit einer Flachantenne (wie sieht damit der Empfang eigentlich aus?) Es ist ja nicht so, dass ich überhaupt nicht mit mir reden lasse-nur auf *überhauptkein* Sat kann ich mich aus oben genannten Gründen tatsächlich nicht einlassen!


    Was hast du eigentlich gegen meine Begründung bezüglich Behinderung einzuwenden. Das ist doch die Wahrheit! Warum bin ich deswegen 15 Jahre zu spät (was war damals denn anders)?


    Liebe Grüße

  • Die Sachlage zur Schüssel ist mittlerweile relativ einfach und doch kompliziert:
    Zunächst hat grundsätzlich niemand "Anspruch" auf das Anbringen einer Sat-Schüssel. Das Grundgesetz garantiert zwar die freie Wahl der Informationsquelle, dem gegenüber steht aber die "Veränderung einer Ansichtsfront" von Gebäuden, die spätestens bei denkmalgeschützten Gebäuden genehmigungspflichtig ist.
    Der Gebäudebesitzer kann grundsätzlich das Verändern der Ansichtsfront verbieten, das hat auch nichts mit der Möglichkeit des alternativen Kabelempfangs zu tun.
    Kann man jedoch eine "sprachliche Notwendigkeit" geltend machen, z.B. weil man selbst oder ein Familienmitglied Ausländer ist (oder wenn man an der Uni Linguistik studiert, kein Witz!), so muß der Vermieter der Möglichkeit einer "geeigneten Informationsquelle" durch eine Sat-Schüssel zustimmen. Dazu kann er den Ort der Schüssel bestimmen, der natürlich technsich möglich sein muß, und kann notfalls das Anbringen von einem Fachbetrieb durchführen lassen und dem Mieter in Rechnung stellen.
    Erfolgreich geklagt hatte damals ein Türke, der im Kabel als einzigster Sender in seiner Sprache den staatlichen TRT bekam, den er angeblich seinen Kindern nicht zumuten wollte oder konnte.
    Das Anbringen einer Schüssel AUF (nicht VOR) dem Balkon kann ein Vermieter nicht verbieten, weil der Balkon zur "zweckmäßigen Bestimmung der angemieteten Wohnfläche" gehört, dieser darf also lediglich weder gewerblich noch sittenwidrig benutzt werden.


    Was lernen wir daraus?
    1.) In den Land, wo es mit Abstand die meisten Schüsseln gibt (ca. 12 Mio.) ist es mit Abstand am schwierigsten, eine neue zu stellen!
    2.) Beim Thema Sat-Schüssel haben Ausländer mehr Rechte als Deutsche! Das ist keinesfalls fremdenfeindlich gemeint ist, sondern lediglich auf der Grundlage der Gleichbehandlung!

    ...eine Beziehung funktioniert besser, wenn SIE etwas blind, und ER etwas taub ist...

  • thalon
    Das Problem mit dem umschalten hab ich noch nicht so ganz verstanden.
    Du hast einmal kurz was von einer Behinderung geschrieben. Evtl. kann man ja wirklich damit argumentieren. Aber wie genau sieht das denn aus, wenn ich fragen darf.

  • Naja, wir werden sehen. Vielleicht geht ja auch eine Flachantenne, die sieht etwas ästhetischer aus. Aber es kann ja wohl nicht sein, dass die Sprache der einzige Grund ist - in den Texten, die ich jetzt gelesen habe ist immer nur von "trifftigen Gründen" die Rede. Da steht immer die Sprache bei Ausländern als Beispiel aber eben nur als Beispiel. Und da denke ich doch, eine Behinderung ist doch auch ein trifftiger Grund (ansonsten wäre ich *immer* auf fremde Hilfe angewiesen.

  • Sorry ! das mit der Behinderung und der Montage Firma habe ich wohl übersehen!
    Ok. In dem Fall hast du doch nicht so schlechte Karten! wenn man dir nicht die gleichen Möglichkeiten über Kabel nachweisen kann!
    Mit dem Loch in dem Gebäude ist natürlich schlecht! Das kann dir noch Teuer kommen.
    Das Gebäude darfst du nicht beschädigen!!! sonnst heißt es im halben Jahr – das Gemäuer ist wegen dem Loch Feucht geworden.
    Mmmm! Was ist denn wenn du dir Aufgrund der Behinderung und nur wegen der Behinderung einen Plan zu Recht legst! Z.B. es ist für dich oftmals die einzige Möglichkeit eine schnelle Hilfe über das Dream Internet ( art von Hausnotruf ) aufzugeben.
    Wenn er da keine Gegenargumente vorbringen kann ist es gut für dich!
    Aber mit dem Loch musst du dir vorher etwas einfallen lassen!
    Und wenn es eine Bescheinigung der Fachfirma ist, das dieses Loch bereits bestand war!
    Und natürlich eine Bescheinigung über die Sicherheit der Montage darf nicht fehlen!
    Suche alles zusammen! Bescheinigungen ohne ende mit einem ausführlichen Brief über den notwendigen Grund dieser Anlage und bitte dadurch den Vermieter dir eine Sondergenehmigung zu erteilen, solange du eine alternative für deine jetzige Schüssel Hilfe Kommunikation gefunden hast, die auch auf deiner Finanziellen Möglichkeit angemessen ist.
    Wenn du das vorher gut und Lückenlos durchgearbeitet hast, mit allem was du als Grund brauchst, hast du sehr gute Karten.
    Wenn er dann noch vor Gericht geht wird die Verhandlung nicht lange dauern.
    Aber die Anlage dient hauptsächlich zum Schutz und deiner Gesundheit. Das Ziel musst du erreichen! denn dann muss er beim Falle eines Verbotes die volle Verantwortung deiner Person übernehmen. Und ob er diese Verantwortung eingehen wird ? jeder Anwalt wird ihm davon abraten.


    viel Glück

  • Morning


    Wenn Du einen Kabelanschluß hast, hast Du keine Chance !
    Das einzige worauf Du Dich beziehen kannst, ist wenn Du Sie auf dem Balkon stehen hast und Sie nicht über die Brüstung hervorragt. Weil, Sie ist dann in Deiner Wohnung. Denn der Balkon wird nach DIN 277 zu 50% b.z.w. 25% als Wohnfläche gerechnet.
    Es schreibt Dir ja auch niemand die Farbe deines Teppichs in Deiner Wohnung vor.


    Ich würde mal versuchen, mit dem Vermieter ganz Ruhig und vernünftig zu reden. Vielleicht kannste Ihn doch noch überzeugen.!
    Ansonsten sah der weiter voher aufgeführte LINK mit den " Getarnten " Schüsseln sehr interesant aus !
    Du hast mehr Streß , wie Dein Vermieter, wenn Du Dir eine neue Wohnung suchen mußt.



    MFG


    fzr

    Fahre niemals schneller wie Dein Schutzengel Fliegen kann :grinning_squinting_face:

  • Hallo,


    kannst ja mal hier nachschauen, ob Du was findest, was Dir weiterhilft.